Spezialunterricht

Im Lehrplan des Kantons Bern ist der Bereich des obligatorischen Unterrichtes für Kindergarten und Primarstufe definiert. Zusätzlich bieten wir spezifische Unterstützungs- und Förderangebote an. Das Ziel ist, jedes Kind in seinen individuellen Stärken und Schwächen stützen und begleiten zu können.

Schulen PGS
Schulen PGS

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich an Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse oder mit noch unzureichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache. Der DaZ- Unterricht vermittelt den gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache und fördert die Integration in den Kindergarten und in die Schule.

Er unterstützt Kinder und Jugendliche beim Aufbau der notwendigen Kenntnisse der Unterrichtssprache, so dass sie dem Regelunterricht zu folgen vermögen und erfolgreich lernen können.

Integrative Förderung

Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind für die Umsetzung der integrativen Förderung (IF) zuständig. In angemessenen Schritten erfolgt eine individuelle, geeignete Förderung. IF-Unterricht kann im Kleingruppen- oder Einzelunterricht oder innerhalb der Klasse erfolgen und basiert auf einer ressourcenorientierten Haltung.

Die Idee der Integration kurz erklärt:
Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen sollen möglichst nicht vom Regelunterricht separiert werden. Damit dies möglich wird, unterstützen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen die Regellehrkräfte mit ihrem Wissen und arbeiten eng mit ihnen zusammen.
Mehr Informationen über die Ziele der integrativen Förderung finden sich u.a. im kantonalen Leitfaden (siehe Info)

Logopädie

Fachpersonen im Bereich Logopädie sind zuständig für die Beratung, Abklärung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme. Ziel der Therapie ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes, bzw. verbesserte Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik und nicht das Erreichen einer Idealnorm.

Die therapeutische Arbeit richtet sich bezüglich ihrer Form, Gestaltung, Intensität und Dauer nach dem Kind und seiner Situation. Therapieverfahren können deshalb nicht routinemässig eingesetzt werden. Bei jedem Kind wird das Vorgehen individuell den angestrebten Zielen angepasst.

Die logopädische Therapie ist freiwillig. Eine unterstützende Haltung seitens der Eltern ist die Voraussetzung. Die Kosten werden von der Gemeinde und bei schweren Sprachgebrechen von der IV übernommen. Logopädinnen und Logopäden unterstehen wie Ärzte und andere Therapeuten der Schweigepflicht.

Psychomotorik

Die Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung zwischen Körper, Seele und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus, dass Körper – und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Menschen darstellen. Sie behandelt Schülerinnen und Schüler mit Störungen oder Auffälligkeiten in ihren Bewegungsabläufen und Motorik.